Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichungen, auch aufgrund abweichender AGB des Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.





Bestellvorgang
Bestellungen können elektronisch oder telefonisch erfolgen. Wichtiger Hinweis: Bei tel. Bestellungen oder Anfragen notieren Sie bitte unbedingt den Namen des Sachbearbeiters. Das erleichtert und beschleunigt bei evtl. Rückfragen die Bearbeitung enorm. Erteilte Aufträge sind von uns angenommen, wenn sie unverzüglich ausgeführt oder schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns in unserem Katalog angebotenen Waren auch tatsächlich zu den genannten Preisen lieferbar sein werden. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen, Gewichtsangaben usw. und Irrtümer behalten wir uns vor.


Lieferung
Dem Kunden ist bekannt, dass wir nicht der Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Daher gelten genannte Lieferzeiten nur für Waren, die sich am Lager befinden. Für alle Waren, die noch an uns geliefert werden müssen, sind genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Bei einer Teillieferung wird nur der verschickte Teil der Ware berechnet und zu den üblichen Konditionen fällig. Ist ein Artikel zum Bestellzeitpunkt ausverkauft, bzw. z.Zt. nicht lieferbar, wird dieser in Rückstand genommen und automatisch nach dem Eingang der Ware nachgeliefert. Wird keine Nachlieferung gewünscht, ist dies unbedingt schriftlich mitzuteilen. Unsere Lieferverpflichtung endet, wenn die Warenlieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse unmöglich wird. In diesen Fällen, sowie bei Verzug unserer Lieferanten, entstehen keine Ansprüche auf Schadensersatz.


Versand / Versandkosten
Der Versand der Ware erfolgt im Inland per DHL oder Spedition. Lieferzeit ca. 2 Tage nach Zahlungseingang. Bis 200 € Warenwert = 9,90 €, über 200 € Warenwert erfolgt eine kostenloser Versand. Versand per Nachnahme zzgl. 5,50 € Bearbeitungs- und Nachnahmegebühr. Bei Versand ins Ausland kontaktieren Sie uns bitte vorab, um die genauen Versandkosten zu erfragen.


Bezahlung
Alle von uns angegebenen Preise enthalten die gesetzliche MwSt. und gelten, soweit nicht anders angegeben, jeweils für ein Stück. Der Versand erfolgt nach Vorkasse. Liegen andere vom Kunden zu verschuldende Gründe der Nichtbezahlung vor, behalten wir uns vor, die uns entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller unserer anderen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.












Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge 12 Monate.
Mündliche Angaben der Verkäuferin über Gewicht, Dimension, Zahl der PS,
Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbräuche, Dauer und Maß der Benutzung sind
unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Gleiches gilt für Werkstattaufträge und deren durchgeführten Arbeiten.  



Widerrufsrecht
Nach dem Fernabsatzgesetz steht dem Besteller ein Widerrufsrecht zu, wenn die Ware nicht spätestens 4 Monate nach der Bestellung beim Empfänger eingegangen ist. Der Widerruf muss auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen und bedarf keiner Begründung. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ohne Widerruf ist der Besteller 4 Monate an seine Bestellung gebunden.





Rückgaberecht
Jede Warenrücksendung ist vorab telefonisch oder schriftlich anzukündigen. Nach dem Fernabsatzgesetz steht dem Besteller ein Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind. Die Rückgabefrist beginnt mit dem Datum des Erhalts der bestellten Ware. Zur Einhaltung der Rückgabefrist genügt der schriftlichen oder telefonischen Widerruf des Kaufvertrages und die Rücksendung der Ware. Beides muss innerhalb der Frist von zwei Wochen erfolgen. Der Besteller ist zur fristgerechten Rücksendung der Ware verpflichtet. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Verpacken Sie die Ware bitte sorgfältig. Alle zurückgegebenen Artikel dürfen weder benutzt, getragen oder in irgendeiner Weise beschädigt sein, und müssen in der originalen Verpackung mit der originalen Rechnung zurückgeschickt werden. Bei beschädigter oder nicht originaler Verpackung behalten wir es uns vor, die Kosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Annahme der Ware zu verweigern. Die Gutschrift erfolgt zu den Preisen, die auf der Originalrechnung angegeben sind und wird mit nachfolgenden Bestellungen verrechnet.





Reklamation
Fehlerhafte Ware ist umgehend an uns zurückzuschicken. Jede Warenrücksendung ist vorab telefonisch oder schriftlich anzukündigen. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Verpacken Sie die Ware bitte sorgfältig. Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder durch Wandlung oder Minderung. Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schicken Sie die Waren in der Originalverpackung und mit einem Begleitschreiben mit Rechnungsnummer und Art der Beanstandung zu uns. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung durch uns nicht möglich.





Datenschutz
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten,
soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Verkäufer erhoben, verarbeitet
und genutzt werden. Diese Einwilligung kann jeder Zeit per Email oder
schriftlich widerrufen werden.





Sonstiges
Preisänderungen, Abverkauf und Irrtümer vorbehalten. Für die Geschäftsbezeichnung gilt Deutsches Recht. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Ware ausgeliefert wurde oder aber die Bestellung schriftlich bestätigt ist. Sollten Teile dieser AGB ungültig sein, so bleibt der Rest dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt. Beide Vertragspartner bemühen sich eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regel am nächsten kommt. 

Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Motorradhaus Löhmer GmbH und ihren Kunden, sowohl im Zusammenhang mit dem Kauf von Fahrzeugen und Ersatzteile als auch mit Werkstattaufträgen, gilt der Gerichtsstand des Sitzes der Motorradhaus Löhmer GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.


Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung.

Weiterhin gelten folgende Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen nach Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) · Stand: 01/2022


I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu
bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie
Überführungsfahrten durchzuführen.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zu-
stimmung des Auftragnehmers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.
Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zu-
stimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes In-
teresse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an
einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Ab-
tretungsausschluss überwiegen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise,
die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Posi-
tionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kosten-
voranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und
mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum
Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber be-
rechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den
Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Be-
rechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag
die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstel-
lungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprüng-
lichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich
unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum
Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als
24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber
ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des
Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche In-
anspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat
das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unver-
züglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftrag-
nehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung
verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung
eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fer-
tigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder sei-
nes Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen
ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzöge-
rungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Er-
satzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Miet-
fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen
zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftrag-
nehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der
Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle
der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist
auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt
werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeits-
leistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese
auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezug-
nahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Ag-
gregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen
Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Be-
anstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstan-
des und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens
jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegen-
forderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenom-
men sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselbenVertragsverhältnis beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht
an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbei-
ten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsver-
bindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Vlll. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auf-
tragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Man-
gels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sa-
chen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtli-
ches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftrag-
gebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher)
gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,
der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag
dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertrags-
abschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Zif-
fer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftrag-
nehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen;
bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den
Eingang der Anzeige in Textform aus.
b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftrag-
geber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wen-
den. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich
um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem aus-
gebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer
ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Tei-
le bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund
des Auftrags geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Ver-
wahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. Haftung für Sachmängel ge-
regelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII.
Haftung für Sachmängel, Ziffer 4 und 5 entsprechend.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auf-
tragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur
vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kauf-
leuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
haltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-
punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XII. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auf-
traggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die
für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der
Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensord-
nung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.
Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schieds-
stelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
tungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.